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   OLG Koblenz, 07.01.2002 - 13 UF 563/01   

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https://dejure.org/2002,6382
OLG Koblenz, 07.01.2002 - 13 UF 563/01 (https://dejure.org/2002,6382)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.01.2002 - 13 UF 563/01 (https://dejure.org/2002,6382)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 13 UF 563/01 (https://dejure.org/2002,6382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdewert; Greifbarer Gesetzeswidrigkeit; Wert des Beschwerdegegenstandes; Auskunftserteilung

  • Judicialis

    BGB § 1605; ; BGB § 260; ; BGB § 261; ; ZPO § 511 a; ; ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Voraussetzung der groben Gesetzeswidrigkeit für die Statthaftigkeit der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 828
  • FamRZ 2002, 1051
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1989 - IVa ZR 38/89

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit als Revisionsgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.01.2002 - 13 UF 563/01
    Der Bundesgerichtshof vertritt jedenfalls in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der für Entscheidungen im Beschwerdeverfahren von der Rechtsprechung herausgebildete Grundsatz, wonach bei Abschluss des gesetzlichen Instanzenzuges in besonderen Ausnahmefällen ein außerordentlicher Rechtsbehelf gegeben sein kann, weil die angefochtene Entscheidung als greifbar gesetzwidrig anzusehen ist, auf das Urteilsverfahren nicht übertragbar ist (vgl. BGH NJW 1999, 290; BGH NJW 1989, 2758).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.01.2002 - 13 UF 563/01
    Maßgebend für die Beurteilung jener Frage ist nämlich, ob die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und sie inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (vgl. BGH NJW 1990, 1794, 1795; BGH NJW 1993, 1865; BGH NJW 1993, 135, 136; Zöller-Gummer, a.a.O., § 567 Rz. 18).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.01.2002 - 13 UF 563/01
    Der Bundesgerichtshof vertritt jedenfalls in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der für Entscheidungen im Beschwerdeverfahren von der Rechtsprechung herausgebildete Grundsatz, wonach bei Abschluss des gesetzlichen Instanzenzuges in besonderen Ausnahmefällen ein außerordentlicher Rechtsbehelf gegeben sein kann, weil die angefochtene Entscheidung als greifbar gesetzwidrig anzusehen ist, auf das Urteilsverfahren nicht übertragbar ist (vgl. BGH NJW 1999, 290; BGH NJW 1989, 2758).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.01.2002 - 13 UF 563/01
    Maßgebend für die Beurteilung jener Frage ist nämlich, ob die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und sie inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (vgl. BGH NJW 1990, 1794, 1795; BGH NJW 1993, 1865; BGH NJW 1993, 135, 136; Zöller-Gummer, a.a.O., § 567 Rz. 18).
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